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   ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12   

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ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12 (https://dejure.org/2013,10127)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12 (https://dejure.org/2013,10127)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 24. April 2013 - 2 Ca 1364/12 (https://dejure.org/2013,10127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeit: Längerfristiges Entleihen kann Arbeitsverhältnis zum Entleiher begründen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Auszug aus ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12
    bb) Ein anderer Teil der Rechtsprechung und der Literatur ist dagegen der Auffassung, die Richtlinie und eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung des § 1 AÜG enthalte ein Verbot der Dauerüberlassung auf einem Dauerarbeitsplatz beim Entleiher, Hamann, EuZA 2009, S. 287, Ulber AuR 2010, S. 10, Brors, AuR 2013, S. 108ff. und LAG Berlin-Brandenburg vom 9.1.2013 - 15 Sa 1635/12 und LAG Baden-Württemberg vom 22.11.2012, 11 Sa 84/12.

    Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, entsprechenden Missbrauch zu verhindern, vergleiche ausführlich zur Auslegung der Richtlinie Brors, AuR 2013, S. 108ff. Ein solcher Missbrauch liegt aber vor, wenn das verleihende Konzernunternehmen nur an einen oder mehrere Konzernunternehmen Arbeitnehmer verleiht, eine verleihfreie Zeit von vornherein nicht angedacht ist und die Einschaltung dieses verleihenden Unternehmens nur dazu dient, Lohnkosten zu senken oder kündigungsschutzrechtliche Wertungen ins Leere laufen zu lassen, vergleiche LAG Berlin-Brandenburg vom 9.1.2013 - 15 Sa 1635/12, Juris.

    Hier folgt die Kammer der ausführlichen Begründung des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12, die hier wie folgt wörtlich wiedergegeben wird:.

    Die Auskunftsklage ist auch bestimmt genug im Sinne des § 253 Absatz 2 Nr. 2 ZPO, denn die Formulierung entspricht § 13 AÜG, so auch LAG Berlin-Brandenburg vom 9.1.2013 - 15 Sa 1635/12 in der Parallelentscheidung.

  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 11 Sa 84/12

    Arbeitnehmerüberlassung; vorübergehend

    Auszug aus ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12
    a) Als Tatbestandsmerkmal einer Arbeitnehmerüberlassung schränkt das Erfordernis der vorübergehenden Überlassung die Zulässigkeit der Arbeitnehmerüberlassung ein, vergleiche LAG Baden-Württemberg vom 22. November 2012, 11 Sa 84/12, Juris und LAG Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013, 15 Sa1635/12, Juris mit weiteren Nachweisen.

    bb) Ein anderer Teil der Rechtsprechung und der Literatur ist dagegen der Auffassung, die Richtlinie und eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung des § 1 AÜG enthalte ein Verbot der Dauerüberlassung auf einem Dauerarbeitsplatz beim Entleiher, Hamann, EuZA 2009, S. 287, Ulber AuR 2010, S. 10, Brors, AuR 2013, S. 108ff. und LAG Berlin-Brandenburg vom 9.1.2013 - 15 Sa 1635/12 und LAG Baden-Württemberg vom 22.11.2012, 11 Sa 84/12.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    Auszug aus ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12
    Es handele sich um eine Beschreibung ohne eigenen Regelungsgehalt, die dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmern an einen Entleiher sei von der europäischen Richtlinie und vom AÜG nicht für unzulässig erklärt, vergleiche exemplarisch und mit weiteren Nachweisen: Lembke, DB 2011, S. 411, Thüsing-Stiebert, DB 2012, 632 und LAG Berlin-Brandenburg vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12, Juris.

    Ist - wie hier - schon vor den obigen Stichtag eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt worden, so ist im Hinblick auf die Sanktionen gem. §§ 9 Ziff. 1, 10 I AÜG nicht nur zu prüfen, ob eine Erlaubnis vorliegt (so LAG Berlin- Brandenburg 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris Rdnr. 27), sondern es ist auch festzustellen, welchen Inhalt sie nunmehr hat.

  • ArbG Cottbus, 25.04.2012 - 2 BV 8/12

    Zustimmungsersetzung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern als Verstoß gegen das AÜG

    Auszug aus ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12
    Zwar gehen die Arbeitsgerichte zunehmend davon aus, dass bei einem Dauerverleih der Betriebsrat des Entleiherbetriebes der Einstellung von Leiharbeitnehmern nach § 99 BetrVG widersprechen kann (ArbG Cottbus 25.04.2012 - 2 BV 8/12 - Juris; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - Juris ; LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris ; LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12), doch wäre eine solche Sanktion nur lückenhaft.
  • ArbG Cottbus, 22.08.2012 - 4 BV 2/12

    Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff

    Auszug aus ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12
    Zwar gehen die Arbeitsgerichte zunehmend davon aus, dass bei einem Dauerverleih der Betriebsrat des Entleiherbetriebes der Einstellung von Leiharbeitnehmern nach § 99 BetrVG widersprechen kann (ArbG Cottbus 25.04.2012 - 2 BV 8/12 - Juris; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - Juris ; LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris ; LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12), doch wäre eine solche Sanktion nur lückenhaft.
  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12
    Aus der Regelung des § 13 AÜG a. F., der nach Auffassung des BAG vom Wortlaut her nur den Entgeltschutz gegenüber dem Entleiher regelte, hat die Rechtsprechung abgeleitet, dass in den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung ein Arbeitsverhältnis ausschließlich mit dem Entleiher zustande kommt (BAG 10.02.1977 - 2 ABR 80/76 - NJW 1977, 1413 zu II 2b der Gründe).
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12
    Dem steht auch nicht entgegen, dass das BAG die Anwendung der §§ 9, 10 AÜG für den Fall abgelehnt hat, dass im Baubereich illegaler Verleih gem. § 1b AÜG vorlag (BAG 13.12.2006 - 10 AZR 674/05 - NZA 2007, 751; Anm. Hamann, jurisPR-ArbR 13/2007 Anm. 1).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12

    Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern - Wechsel der

    Auszug aus ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12
    Zwar gehen die Arbeitsgerichte zunehmend davon aus, dass bei einem Dauerverleih der Betriebsrat des Entleiherbetriebes der Einstellung von Leiharbeitnehmern nach § 99 BetrVG widersprechen kann (ArbG Cottbus 25.04.2012 - 2 BV 8/12 - Juris; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - Juris ; LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris ; LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12), doch wäre eine solche Sanktion nur lückenhaft.
  • LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11

    Zulässigkeit und Sanktionierung der unbefristeten Beschäftigung von

    Auszug aus ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12
    Zwar gehen die Arbeitsgerichte zunehmend davon aus, dass bei einem Dauerverleih der Betriebsrat des Entleiherbetriebes der Einstellung von Leiharbeitnehmern nach § 99 BetrVG widersprechen kann (ArbG Cottbus 25.04.2012 - 2 BV 8/12 - Juris; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - Juris ; LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris ; LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12), doch wäre eine solche Sanktion nur lückenhaft.
  • VG Münster, 04.02.2005 - 10 K 3931/03

    Zur Pflicht des Fahrerlaubnisinhabers zur Umschreibung alter Fahrerlaubnisse der

    Auszug aus ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12
    Diese Änderungen und der (teilweise) Verlust einer Fahrerlaubnis trat vielmehr durch das Gesetz selbst ein (anschaulich VG Münster 04.02.2005 - 10 K 3931/03 - Juris Rdnr. 18).
  • BGH, 11.01.2011 - XI ZR 220/08

    Arglistige Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen durch einen

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